Aus fürs Privacy Shield

Die EU-Datenschutzbeauftragten mahnen Firmen, die auf den transatlantischen Datenschutzschild setzten, ihre Transferpraktiken unverzüglich umzustellen.
(Quelle: Von Stefan Krempl bei heise.de / Bild: EU-Kommission)
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Antworten zu den wichtigsten Fragen zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Datentransfer in Länder außerhalb der EU („Schrems II“) gefunden. Laut den Aufsichtsbehörden in der EU gebe es keine „Gnadenfrist“ für Datenverarbeitungen auf Grundlage des vom EuGH für ungültig erklärten „Privacy Shield“.
Unternehmen, die noch unter dem transatlantischen Datenschutzschild personenbezogene Informationen aus der EU in die USA übermitteln, müssten ihre Praktiken „ohne Verzögerung“ umstellen, erläutert der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Andernfalls drohen auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung saftige Sanktionen. (DSGVO)
a.d.R. (Daniel Kuhn)
Was bedeutet es für die Schulen?
Wir sollten schnell und endlich unabhängig werden gegenüber USA und den Konzernen die Milliarden mit unseren Daten machen. Wir dürfen auch auf keinen Fall die Schulen in diese Falle zwingen durch die Nutzung von Produkten die gegen die DSGVO verstoßen und/oder nicht konform sind. Wer nach wie vor Produkte von Apple (iPad) und Microsoft (Windows OS / Office365) für bedenkenlos hält, denkt nicht bis zu Ende. Das die Produkte viele Vorteile haben für die Nutzer steht nicht zur Frage. Leider nutzen diese Produkte die Situation aus und bereichern sich an uns durch Zuführung von Informationen in die Werbeindustrie. Noch schlimmer ist aber der Zugriff und die Offenlegung gegenüber Behörden außerhalb der EU.
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