IT-Security
Als Informationssicherheit bezeichnet man Eigenschaften von informationsverarbeitenden und -lagernden (technischen oder nicht-technischen) Systemen, die die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und der Minimierung von Risiken.
Nach der EU-DSGVO haben Personendatensätze (Schüler*innen), einen besonderen Schutzstatus, da Herkunft und Glauben hinterlegt sind.
Als Datenerzeuger ist die Schule verpflichtet mit dem Datenverarbeiter (IT-Firma) einen entsprechenden Vertrag und Protokolle zu führen,
auch wenn die IT-Firma im Auftrag des Schulträgers handelt.
Link zum BSI im Dialog: Cyber-Sicherheit in die Schule bringen
Netzauftritt | www.bsi.bund.de |
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